Wenn sowohl die Zeit als auch das Geld knapp werden…
… wie Schüler mit der „Leistung für Bildung und Teilhabe“ eine Chance auf finanzielle Unterstützung haben
Jeder von uns hat sich vor der Schuleinschreibung an der FOS-BOS Ingolstadt zahlreiche Gedanken gemacht, die Vor- und Nachteile weitere Monate, gar Jahre die Schulbank zu drücken, gegeneinander aufgewogen. Meist sind es die als tendenziell besser erachteten Zukunftsaussichten mitsamt höherem Berufseinstieg und entsprechender Entgeltgruppe, die uns dazu bewegen, die Schullaufbahn nochmals um ein paar Jahre zu verlängern. Doch in der Zeit bis zum (Fach-)Abitur kann das Geld schon einmal knapp werden. Besonders, wenn im Laufe eines Schuljahres diverse Kosten für Schreibmaterialien, Übungshefte oder auch Schulausflüge anfallen.
47 Prozent der Schüler der FOS BOS Ingolstadt gehen nach dem Unterricht einer Nebenbeschäftigung nach. Von Teilzeitaushilfe im Verkauf bis hin zu Ferienjobs im Krankenhaus ist hier alles dabei. 13 Prozent von uns, erhalten zur finanziellen Unterstützung BAföG, also Geld vom Staat. Nicht alle Schüler haben die Möglichkeit, oftmals dringend benötigtes Geld nebenbei hinzuzuverdienen. Auch stehen nicht jedem Schüler nach den gesetzlichen Regelungen die Leistungen der BAföG-Unterstützung zu. Heißt das nun für diejenigen von uns, dass wir nicht nur unsere Freizeitaktivitäten auf das Minimalste herunterschrauben, sondern auch auf gemeinschaftsfördernde Aktivitäten des Schullebens wie etwa Ausflüge oder ganze Klassenfahrten verzichten müssen?
Nicht unbedingt, denn es gibt noch eine Unterstützung vom Staat, von der viele bislang nichts gehört haben. Dieser finanzielle Ausgleich nennt sich „Leistung für Bildung und Teilhabe“ und steht laut Deutschem Sozialgesetzbuch allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu, die Leistungen aus dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, ohne dafür eine Ausbildungsvergütung zu erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen. Kurz gesagt bedeutet dies, wenn ihr oder eure Eltern zum Beispiel Arbeitslosengeld bezieht oder Leistungen für Erwerbsunfähige erhaltet, seid ihr auch dazu berechtigt, für folgende Ausgabenfaktoren Zuschüsse bzw. vollständige Kostenrückerstattung zu beantragen:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten für Jugendliche ab der 11. Klasse, wenn eure Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen
- Lernförderung im Rahmen von Nachhilfe
- Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, falls die Schuleinrichtung dies anbietet
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Rahmen von Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten
Solltet ihr euch innerhalb dieser Richtlinien befinden, könnt ihr die Regelungen gerne genauer im Internet nachlesen. Den Link zur betreffenden Homepage findet ihr unten. Bei Fragen zu den Details könnt ihr euch natürlich auch an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ingolstadt wenden. Bitte scheut nicht vor dem bürokratischen Aufwand zurück. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können euch den Alltag deutlich erleichtern. So habt ihr mehr Zeit für die Unterrichtsvorbereitung. Und denkt daran, diese stellt immer eine Investition in eure Zukunft dar!
Text: Maria Knöferl